Montag, 14. Januar 2013


Regelung zum Angeln in den Naturschutzgebieten in der Lippeaue des Kreises Unna

Ausgangslage:
Die Lippe mit Teilen ihrer Aue ist als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) an die Europäische Kommission gemeldet und von dort als besonderes europäisches Schutzgebiet anerkannt worden. Darüber hinaus stellt die Lippeaue auch aus landes- und kreisweiter Sicht einen bedeutenden Verbundkorridor dar. Bisher gab es in der Lippeaue nur punktuelle Naturschutzgebiete, die über die Landschaftspläne „Lünen“ und „Werne-Bergkamen“ ausgewiesen worden waren.


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Download der Karten

Aus Anlass der FFH-Umsetzung sind die Landschaftspläne „Selm“, „Lünen“ und „Werne-Bergkamen“ geändert worden. Die Änderung beinhaltete auch eine großräumige Ausweisung von Naturschutzgebieten, die flächenmäßig einen Großteil der Lippeaue einnehmen. Seit dem 05.12.07 sind die neuen Naturschutzgebiete (s. Tab. und Karte) mit ihren Regelungsinhalten in Kraft getreten. Weiter lesen...

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