Montag, 14. Januar 2013


Empfehlung des LANUV, auf den Verzehr von selbstgefangenen Aalen aus nordrhein-westfälischen Gewässern zu verzichten


In seiner Pressemitteilung vom 16.07.2012 empfiehlt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), auf den Verzehr von selbstgefangenen Aalen aus nordrhein-westfälischen Gewässern zu verzichten. Grundlage dieser weitreichenden und umfassenden Empfehlung ist eine Untersuchung zur Belastung von Aalen aus den Unterläufen einiger Flüsse in NRW.
Gegenstand der Untersuchung: der Europäische Aal

In Westfalen wurden Proben aus der unteren Lippe (Mündungsbereich), der Ruhr bei Essen-Kettwig und der Berkel bei Vreden gewonnen. Von dort untersuchte Aale waren fast durchweg z. T. deutlich über dem zulässigen Grenzwert mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB (Polychlorierte Biphenyle) belastet. 

Angelausweise für Kinder unter 10 Jahren

Seit dem 1. Januar 2012 bietet der Verband seinen Vereinen die Möglichkeit, Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu einem ermäßigten Kinderbeitrag von 3,85 € als Mitglied zu melden. Weiter lesen...

Wie werde ich Angler?


1. Kinderangeln
Für Kinder bis zum 10. Geburtstag gibt es die Möglichkeit, bei einem erwachsenen Fischereischeininhaber „mitzuangeln“. Die Kleinen können also mit Papa oder Opa ans Wasser gehen und dürfen mit deren Ausrüstung angeln und Fische fangen. Nur beim Abhaken, Betäuben und Töten sollten die Erwachsenen einschreiten, damit der Fisch nicht unnötig leiden muss.
2. Jugendfischereischein
Ab dem 10. Geburtstag können Kinder und Jugendliche bei der Stadt oder Gemeinde einen Jugendfischereischein lösen. Dieser ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (der übrigens nicht volljährig sein muss) gültig. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim Sonderfischereischein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist. Weiter lesen...

Regelung zum Angeln in den Naturschutzgebieten in der Lippeaue des Kreises Unna

Ausgangslage:
Die Lippe mit Teilen ihrer Aue ist als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) an die Europäische Kommission gemeldet und von dort als besonderes europäisches Schutzgebiet anerkannt worden. Darüber hinaus stellt die Lippeaue auch aus landes- und kreisweiter Sicht einen bedeutenden Verbundkorridor dar. Bisher gab es in der Lippeaue nur punktuelle Naturschutzgebiete, die über die Landschaftspläne „Lünen“ und „Werne-Bergkamen“ ausgewiesen worden waren.


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Download der Karten

Aus Anlass der FFH-Umsetzung sind die Landschaftspläne „Selm“, „Lünen“ und „Werne-Bergkamen“ geändert worden. Die Änderung beinhaltete auch eine großräumige Ausweisung von Naturschutzgebieten, die flächenmäßig einen Großteil der Lippeaue einnehmen. Seit dem 05.12.07 sind die neuen Naturschutzgebiete (s. Tab. und Karte) mit ihren Regelungsinhalten in Kraft getreten. Weiter lesen...